Kinder sind, vor allem wenn sie in Gruppen unterwegs sind, abgelenkt und nicht in der Lage, Gefahren zu erkennen oder richtig einzuschätzen. Das vorausschauende Gefahrenbewusstsein bildet sich erst ab ungefähr acht Jahren, und erst ab zirka elf Jahren können die Kinder die Gefahren des Strassenverkehrs gut einschätzen und entsprechend reagieren (vgl. Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung [bfu], Safety Tool, Unterrichtsblätter zur Sicherheitsförderung an Schulen). 3.6. Die Beschwerdeführer und die Vorinstanz sind sich einig, dass den jüngeren Kindern (1.-3. Klasse) die Bewältigung des Schulwegs weder zu Fuss noch mit dem Fahrrad zugemutet werden kann.