Für ältere Primarschüler sei der Schulweg mit dem Fahrrad jedoch "machbar". Es gehe darum, zu beurteilen, ob ein bestimmter Schulweg in Anbetracht der heutigen Verkehrssituation als gefährlich zu bezeichnen sei. Ab Langensand stehe den Schulkindern neben der Strecke St. Niklausenstrasse-Kreuzmattstrasse auch die Strecke via Mättiwilstrasse- Kastanienbaumstrasse als Schulweg zur Verfügung. Diese Strecke sei mit Trottoirs oder Fusswegen ausgebaut. Aus der Rechtsprechung des Bundesrates zu Artikel 27 aBV ergebe sich, dass der Schulweg für die Kinder keine unzumutbare Erschwerung des Schulbesuchs bedeuten dürfe.