Verschiedene Eltern aus dem Gebiet Stutz/Langensand in Horw reichten beim Bildungs- und Kulturdepartement Verwaltungsbeschwerde gegen diesen Entscheid ein. Sie beantragten sinngemäss, der Entscheid des Gemeinderates Horw sei aufzuheben und der Transport der Schulkinder aus dem Gebiet Stutz/Langensand sei durch die Gemeinde kostenlos zu organisieren. Zur Begründung führten sie an, der Schulweg sei den Kindern der 1.-6. Klasse aufgrund der Distanz und der Gefährlichkeit weder zu Fuss noch mit dem Fahrrad zuzumuten. 2. Die Organisation des Schülertransports fällt in die Kompetenz der Gemeinden.