Zu beachten ist, dass der Beschwerdeführer weiterhin im Provisorium verbleibt und über die Entlassung aus dem Provisorium im Januar/Februar 2004 erneut zu befinden sein wird. In seinem Schreiben vom 8. April 2003 weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass er ein weiteres Schuljahr als zusätzliche Belastung ansehe und nicht denke, dass dies seiner Motivation gut tun würde. Dies wirft die Frage auf, ob die Rückversetzung des Beschwerdeführers eine geeignete Massnahme sein kann, um seine Fähigkeiten als Lehrperson zu verbessern. Es ist festzuhalten, dass eine Repetition die einzige Möglichkeit ist, den Beschwerdeführer zu einer konstanten Verbesserung seines LAS-Verhaltens zu bewegen.