Der Beschwerdeführer bestätigte im Verfahren mehrmals die dokumentierten Vorfälle, räumte ein, er sei nicht immer ein einfacher Schüler gewesen, bedauerte, "dass alles so weit hat kommen müssen", und gestand ein, dass er einiges hätte verhindern können. Zugleich machte er geltend, dass die Vorinstanz sein LAS-Verhalten eher einseitig als gesamthaft beurteilt habe. Die einzelnen Verfehlungen seien nicht so schwer wiegend. Er sei der Meinung, er habe sein Verhalten geändert, indem er in der Schule am Unterricht aktiv teilgenommen und seine Arbeiten erledigt habe. Demgegenüber wies die Vorinstanz darauf hin, dass dem Beschwerdeführer viele Chancen eingeräumt worden seien.