Die Praktikumslehrperson des Beschwerdeführers bemängelte in ihrem Bericht vom 22. November 2002, dieser habe für sein Unterstufenpraktikum im November nur das Minimum vorbereitet, seine Leistungen seien sehr schwankend gewesen, er habe sich vor grossem Arbeitsaufwand gescheut und für seine Fehler Ausreden gesucht. Der Beschwerdeführer bezeichnet den Bericht in seiner Beschwerde aus seiner Sicht als sehr unkorrekt. 2.2.3 Der Beschwerdeführer hatte in seinem Unterstufenpraktikum Tonaufnahmen seiner Klasse und eine schriftliche Analyse zu erstellen. Er reichte die verlangten Unterlagen auch nach einer Fristerstreckung nicht ein.