Er wies auf eine Wegweisung vom Unterricht hin und verlangte eine Entschuldigung. Demgegenüber macht der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 14. März 2003 geltend, der Sportlehrer habe zwei Minuten nach der Wegweisung einen Schüler aus seiner Klasse nach ihm geschickt und sich nach der Stunde bei ihm entschuldigt. 3.2.2 Die Praktikumslehrperson des Beschwerdeführers bemängelte in ihrem Bericht vom 22. November 2002, dieser habe für sein Unterstufenpraktikum im November nur das Minimum vorbereitet, seine Leistungen seien sehr schwankend gewesen, er habe sich vor grossem Arbeitsaufwand gescheut und für seine Fehler Ausreden gesucht.