Es sei jedoch nicht der Eindruck entstanden, dass sich der Beschwerdeführer angestrengt habe, um aus dem LAS-Provisorium zu kommen. Der Beschwerdeführer erscheine weiterhin zu manchen Lektionen knapp zu spät, er arbeite nicht mit und sei am Unterricht nicht interessiert. Seine Eignung als Lehrperson sei in Frage gestellt. Das Schreiben endete mit der deutlichen Mahnung an den Beschwerdeführer, "diese unwiderruflich letzte Chance" wahrzunehmen, pünktlich zu sein, im Unterricht mitzuarbeiten und Abmachungen, Vorschriften und Termine einzuhalten, damit er "in einem Jahr mit dem Lehrdiplom entlassen" werden könne.