Mit Schreiben vom 4. Juli 2002 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass die Klassenkonferenz einstimmig beschlossen habe, sein LAS-Provisorium um ein weiteres Semester zu verlängern. Im Schreiben wurde unter anderem auf einen nicht eingehaltenen Nachprüfungstermin hingewiesen, und es wurde ausgeführt: Die Klassenkonferenz habe zwar in einigen Fächern zum Teil Verbesserungen des Verhaltens des Beschwerdeführers festgestellt. Es sei jedoch nicht der Eindruck entstanden, dass sich der Beschwerdeführer angestrengt habe, um aus dem LAS-Provisorium zu kommen.