Am Ende des ersten Semesters der 5. Klasse beurteilte die Klassenkonferenz das LAS-Verhalten des Beschwerdeführers weiterhin als ungenügend. Die Klassenkonferenz sah zwar von einer Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Seminar ab, beschloss jedoch mit Entscheid vom 21. Januar 2003 seine Rückversetzung in die 4. Klasse. Der Beschwerdeführer erhob dagegen Verwaltungsbeschwerde und beantragte, das Provisorium sei aufzuheben, und von einer Rückversetzung sei abzusehen. 3. Studierende an Seminaren werden gemäss § 34 Absatz 1d des Reglements über die Ausbildung der Primarlehrpersonen an Seminaren vom 8. April 1993 (SRL Nr. 480;