Bereits in der 1. Klasse gab sein Verhalten in der Schule Anlass zu Kritik. Wegen ungenügender Beurteilung im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten (LAS-Verhalten) wurde er nur provisorisch ins zweite Semester der 3. Klasse versetzt. Nach dem ersten Semester der 4. Klasse wurde er wegen seines LAS-Verhaltens erneut nur provisorisch promoviert. Am Ende des zweiten Semesters der 4. Klasse wurde das Provisorium um ein Semester verlängert, mit der Auflage, dass im folgenden Semester deutliche Verbesserungen im LAS-Verhalten spürbar sein müssten. Am Ende des ersten Semesters der 5. Klasse beurteilte die Klassenkonferenz das LAS-Verhalten des Beschwerdeführers weiterhin als ungenügend.