Wer wegen mangelnden Leistungs-, Arbeits- und Sozialverhaltens bereits zweimal bloss provisorisch promoviert wurde, hat sich im folgenden Semester ohne Wenn und Aber zu bewähren. Auch Vorfälle, die isoliert betrachtet nicht allzu schwer wiegen, können bei dieser Ausgangslage zu einer Rückversetzung oder Entlassung aus dem Seminar führen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der Beschwerdeführer besucht die 5. Klasse des Lehrerinnen- und Lehrerseminars. Bereits in der 1. Klasse gab sein Verhalten in der Schule Anlass zu Kritik.