Der Sohn des Beschwerdeführers besuchte im Schuljahr 2000/01 die 1. Klasse der Sekundarschule seiner Wohnortsgemeinde. Er wurde verschiedentlich schikaniert und bedroht. Im Schuljahr 2001/02 wechselte er nach den Herbstferien an eine Privatschule. Im Schuljahr 2002/03 besuchte er die 3. Sekundarklasse in der Nachbargemeinde. Auf Gesuch des Beschwerdeführers um Übernahme der Schulkosten hin entschied der Gemeinderat der Wohnortsgemeinde, dass die Gemeinde das Schulgeld für den Besuch der 3. Sekundarklasse in der Nachbargemeinde übernehme, die Übernahme des Schulgeldes für den Besuch der 2. Sekundarklasse in der Privatschule lehnte er jedoch ab.