Nachträglich hat sich jedoch nun herausgestellt, dass der Sohn der Beschwerdeführer während der fraglichen Zeit nicht schulfähig war und nicht davon ausgegangen werden kann, dass energischeres Handeln der Eltern den Sohn zum Unterrichtsbesuch motiviert hätte. Die lange Schulabwesenheit und die Hilflosigkeit der Eltern hat auch mit der lange dauernden Weigerung ihres Sohnes, mit den Fachstellen zusammenzuarbeiten, sowie mit dem nicht ganz reibungslosen Agieren der Fachstellen selber zu tun.