Subjektive Gefährdungselemente können auch bei Schulwegen in Dörfern oder in der Stadt vorhanden sein, kann doch auf dem Schulweg immer etwas passieren. Auch die Tatsache, dass es in den Wintermonaten am Morgen noch dunkel ist und am Nachmittag bereits dämmert, kann den Schulweg vieler Kinder erschweren. Eine allfällige Gefährdung durch N.N. ist ebenfalls nicht objektivierbar, zumal dieser bereits 76-jährig ist. Dazu kommt, dass die Kinder den Schulweg nie allein zurücklegen müssen und die älteste Tochter bereits 11-jährig ist. Ist der Schulweg objektiv zumutbar, ist es nach geltendem Recht Sache der Eltern, ihre Kinder auf dem Schulweg zu begleiten.