Die subjektiven Gefährdungselemente müssen bei der Ausgestaltung eines Schülertransports von den Gemeinden jedoch nicht berücksichtigt werden. Die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten eines Schulträgers würden rasch überschritten, wenn jedes Kind, dessen Schulweg von den Eltern aus nicht verkehrsspezifischen Gründen als gefährlich beurteilt wird, Anspruch auf einen Schülertransport hätte. Subjektive Gefährdungselemente können auch bei Schulwegen in Dörfern oder in der Stadt vorhanden sein, kann doch auf dem Schulweg immer etwas passieren.