Bei der Seilbahnstation steigen keine weiteren Kinder in den Schulbus. Die Seilbahnstation wirkt recht verlassen. Die Beschwerdeführer beanstanden, dass sich ihre Kinder auf dem fraglichen Schulwegabschnitt nicht sicher fühlen könnten, da die Gegend verlassen sei. Es ist nachvollziehbar, dass sich die Eltern um das Wohl ihrer Kinder auf dem fraglichen Schulwegabschnitt sorgen. Die subjektiven Gefährdungselemente müssen bei der Ausgestaltung eines Schülertransports von den Gemeinden jedoch nicht berücksichtigt werden.