Die Kinder würden zusammen den gleichen Schulbus benützen. Es dürfe ihnen zugemutet werden, den letzten Teil des Schulwegs zu Fuss zurückzulegen oder sich für diesen Bereich des Schulwegs von ihren Eltern transportieren zu lassen. In Abwägung aller wichtigen Faktoren (Anzahl und Alter der Kinder, Weglänge und Höhenunterschied, Zustand der Strasse, Fahrzeugverkehr, Bewaldung, Tageslicht, Gleichbehandlung anderer Schüler in gleich gelagerter Situation) und in Kenntnis der Argumente der Beschwerdeführer erachte es der Gemeinderat als zumutbar, den Schülertransport ab Beginn des Schuljahres 2002/2003 ganzjährig nur noch bis zur Seilbahnstation zu führen.