| | Entscheid: | Mit Entscheid vom 18. Oktober 2001 teilte der Gemeinderat den Beschwerdeführern mit, dass der ganzjährige Schülertransport für ihre Kinder ab Beginn des Schuljahres 2002/2003 nicht mehr bis zum elterlichen Hof, sondern nur noch bis zur Seilbahnstation geführt werde, gleichzeitig aber auch die Beitragspflicht an die Kosten des Schülertransports entfalle. Die Beschwerdeführer erhoben fristgerecht Verwaltungsbeschwerde gegen diesen Entscheid. 3. Die Beschwerdeführer haben vier schulpflichtige Kinder, Anna (1991), Berta (1992), Carmen (1993) und Daniel (1995).