Den Ausführungen der Vorinstanz kann zugestimmt werden. Der Beschwerdeführer war zwar im vergangenen Schuljahr stark übergewichtig, doch hat der zuständige Lehrer den Unterricht im Fach Turnen und Sport derart gestaltet, dass es auch dem Beschwerdeführer möglich war, im zweiten Semester eine genügende Note zu erzielen. Der Ausdauerbereich machte im ersten Semester nur einen Drittel der Turnnote aus. Im zweiten Semester der 5. Klasse wurde der Ausdauerbereich nicht mehr geprüft. Prüfungsthemen waren gemäss Dokumentation des Turnlehrers und Aussage des Beschwerdeführers die Bereiche Trendspiele, Leichtathletik sowie Rückschlagspiele.