Dieser habe nie ein Arztzeugnis vorgelegt, welches eine Dispensierung vom Sportunterricht oder von einzelnen Disziplinen rechtfertigen würde. Er habe auch nie um eine Dispensation nachgesucht, obwohl er zu Beginn des Semesters auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sei. In mehreren Gesprächen mit dem Klassenlehrer sei deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass der Beschwerdeführer den Zusammenhang zwischen ungenügenden Leistungen in mehreren Fächern und mangelndem Arbeitseifer kenne und sich bewusst sei, dass er zur Erreichung seines Ausbildungszieles mehr arbeiten müsse, dass er aber dennoch nicht den möglichen Einsatz bringe.