Er hat mit seinen Leistungen im Ausdauerbereich mit 3,5 nur knapp eine genügende Note verpasst. Neben dem Ausdauerbereich wurden die Bereiche "Koordination" und "Spiel" geprüft. Auf Grund der Leistungsanforderungen und Beurteilungskriterien ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer in diesen Bereichen wegen seinen körperlichen Voraussetzungen eine genügende Note erzielen könnte. Im Teilbereich "Koordination" hat er mit der Note 3,5 ebenfalls nur knapp eine genügende Note verpasst. Eine Benotung im Teilbereich "Spiel" verpasste er wegen Krankheit. Gemäss § 30 Absatz 2