Das Fach gehört von der ersten Klasse an zum Lehrplan und wurde auch früher schon benotet. Die Entwicklung und Förderung der körperlichen Kräfte gehört zu den Bildungszielen des Gymnasiums (vgl. § 4 Abs. 2a des Gesetzes über die Gymnasialbildung, GymBG). Der Beschwerdeführer erzielte im Lauftest die Note 2, was sich möglicherweise auch mit seinen körperlichen Voraussetzungen erklären lässt. Im Test auf dem Ruderergometer erzielte er die Note 5; möglicherweise war er wegen seines kräftigen Körperbaus in dieser Disziplin eher bevorteilt. Er hat mit seinen Leistungen im Ausdauerbereich mit 3,5 nur knapp eine genügende Note verpasst.