ärztliches Zeugnis als Bestätigung der vorgebrachten Beschwerden vorlegen würden. Die Semesternote des ersten Semesters des Schuljahrs 2001/2002 habe für die 5. Klassen aus den drei Teilbereichen "Ausdauer", "Koordination" und "Spiel" bestanden. Im Teilbereich "Spiel" habe der Beschwerdeführer keine Note erhalten, da er krankheitshalber alle Prüfungstermine verpasst habe.