Der Lehrer des Beschwerdeführers im Fach Turnen und Sport führt in seiner Stellungnahme vom 26. März 2002 aus, in der ersten Woche des Schuljahrs 2001/ 2002 habe er allen seinen Turnklassen mitgeteilt, dass für alle Klassen ein verbindlicher Minimalstoffplan mit den zu bewertenden Unterrichtsthemen gelten würde, dass absolute Transparenz in den Bereichen Unterrichts- und Beurteilungsthemen, Beurteilungskriterien und -massstäben herrschen würde, dass länger dauernde Abwesenheiten vom Unterricht wie zum Beispiel bei Verletzungen und Krankheiten oder anderen Absenzen einheitlich behandelt würden und dass Sonderregelungen für körperlich handicapierte Schüler getroffen würden, sofern diese ein