Das Fach Turnen und Sport ist somit ein vollwertiges Promotionsfach. Definitiv promoviert wird, wer im Semesterzeugnis einen Durchschnitt gemäss § 34 Absatz 1 von mindestens 4 und in den Promotionsfächern gemäss § 34 Absatz 2 höchstens eineinhalb Mangelpunkte (§ 35 Abs. 1a GymBV) oder einen Durchschnitt von mindestens 4,3 und höchstens 2 Mangelpunkte aufweist (§ 35 Abs. 1b GymBV). Wer die Anforderungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird gemäss § 36 Absatz 1 GymBV bedingt promoviert. Die Probezeit ist beendet, wenn im nächsten Semesterzeugnis die Bedingungen für die definitive Promotion erfüllt werden (§ 36 Abs. 3 GymBV).