Das Fach Turnen und Sport ist gemäss § 4 Absatz 2 GymBV ein Zusatzfach, das nach der Wochenstundentafel auch in der 5. Klasse zu den Fächern der Gymnasien gehört. Gemäss § 34 Absatz 1 GymBV zählen für den Durchschnitt im Zeugnis sämtliche Promotionsfächer nach § 32 GymBV. § 34 Absatz 2 GymBV hält fest, dass für die Berechnung der Mangelpunkte sämtliche Promotionsfächer gemäss § 32 GymBV mit Ausnahme von Tastaturschreiben, Technischem Gestalten und Hauswirtschaft zählen. Das Fach Turnen und Sport ist somit ein vollwertiges Promotionsfach.