Bei gemeinsamem Haushalt mit Angehörigen oder Wohngemeinschaft mit erwachsenen Personen beträgt der um den Zuschlag von 15% erhöhte monatliche Grundbetrag Fr. 1046.50 (Fr. 910.- 1,15). Der erhöhte Ehepaar-Grundbetrag von Fr. 1552.50 (Fr. 1350.- 1,15) wird aus Gründen der Gleichbehandlung (keine Schlechterstellung von Ehepaaren) auch auf Konkubinatspaare angewendet (LGVE 1997 I Nr. 30). Dieser Grundbetrag gilt auch für zwei miteinander verwandte, eine Haushaltsgemeinschaft bildende erwachsene Personen. Falls der Notbedarf nur für eine Person berechnet wird, ist der um 15% erhöhte Ehepaar-Grundbetrag zu halbieren (Fr. 776.25).