Die Justizkommission beschloss in Absprache mit den Spruchkammern des Obergerichts, ab 1. Januar 2000 (Datum des UR-Entscheides) nur noch den moderat reduzierten Grundbetragszuschlag zuzulassen. Bei einem Einpersonenhaushalt oder bei Zusammenleben mit unmündigen, nicht erwerbstätigen Kindern ist ein erhöhter monatlicher Grundbetrag von Fr. 1161.50 (Fr. 1010.- 1,15) für den erwachsenen UR-Gesuchsteller vorgesehen. Bei gemeinsamem Haushalt mit Angehörigen oder Wohngemeinschaft mit erwachsenen Personen beträgt der um den Zuschlag von 15% erhöhte monatliche Grundbetrag Fr. 1046.50 (Fr. 910.- 1,15).