jeden Monats Fr. .... [Betrag des Überschusses] zu bezahlen, erstmals bis spätestens [Datum]. Die Ratenzahlungspflicht ist bei Prozessende in jedem Fall beendet. 4./ Rechtsanwalt X. wird zum unentgeltlichen Rechtsbeistand des Klägers ernannt. 5./ Gerät der Kläger mit einer Ratenzahlung an das Gericht in Verzug, wird auf die Klage nicht eingetreten und definitiver Verzicht auf die teilweise unentgeltliche Rechtspflege (für ungedeckte Gerichtskosten) angenommen.