Solange er sich fortlaufend an den Prozesskosten zumindest vorschussweise beteiligen muss, wird er sich wie jede vollumfänglich auf eigenes Risiko prozessierende Partei in jedem Verfahrensstadium die Frage nach den weiteren Erfolgsaussichten und den finanziellen Konsequenzen einer Weiterführung des Prozesses stellen. Im übrigen kann nur bei einer Kostenbeteiligung während der ganzen Prozessdauer dem ungewissen Prozessverlauf genügend Rechnung getragen werden. Kommt beispielsweise nach einem Gutachten ein Vergleich zustande, kann der Prozess nach relativ kurzer Dauer beendet werden.