3. - Ratenweise Vorschusserhebung bedeutet nicht, dass der Prozess erst nach Leistung der gesamten Vorschüsse an Gericht und Anwalt an die Hand genommen werden kann. Bei länger dauernden Ratenzahlungen an den Gerichtskostenvorschuss (z.B. in einem Haftpflichtprozess mit hohem Streitwert und einer entsprechend hohen zu erwartenden Gerichtsgebühr) kann der Prozess nach Eingang der ersten Vorschussrate eröffnet werden. Damit ist dem verfassungsmässigen Anspruch auf Zugang zum Gericht ohne wesentliche zeitliche Verzögerung Rechnung getragen. Aufgrund der in § 123 Abs. 3 ZPO vorgeschriebenen Androhung der Säumnisfolgen gemäss § 124