{"Signatur": "LU_VWG_005", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "1998-01-20", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_005_OG-1997-27_1998-01-20.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=1630", "Checksum": "df5eba1ce1cb0aef59a63dda0a948467"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["OG 1997 27", "1997 I Nr. 27"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Justizkommission 20.01.1998 OG 1997 27 (1997 I Nr. 27)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Justizkommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Justizkommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Justizkommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "§§ 123 f. und 130 Abs. 1 ZPO. Weisung an die Amtsgerichte betreffend die teilweise unentgeltliche Rechtspflege. Kostenbeteiligung im Umfang des monatlichen Überschusses über den zivilprozessualen Notbedarf des Gesuchstellers. | Zivilprozessrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:16:25", "Checksum": "58801f51e3b9886b4e753eb625413b4d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht Justizkommission 20.01.1998 OG 1997 27 (1997 I Nr. 27)\nRegeste:\n§§ 123 f. und 130 Abs. 1 ZPO. Weisung an die Amtsgerichte betreffend die teilweise unentgeltliche Rechtspflege. Kostenbeteiligung im Umfang des monatlichen Überschusses über den zivilprozessualen Notbedarf des Gesuchstellers. | Zivilprozessrecht\n\n Ehescheidungs-/Forderungsprozess (u.a.) für die während der Prozessdauer den monatlichen Betrag von Fr. .... [Betrag des Überschusses] übersteigenden Verfahrenskosten erteilt. Für den Selbstbehalt von Fr. .... im Monat wird dem Anwalt des Klägers Kostengutstand gesprochen. 2./ Der Kläger hat der Kasse des Amtsgerichts X. gemäss separater Verfügung des Amtsgerichtspräsidenten einen Gerichtskostenvorschuss von insgesamt Fr. ..... in [Anzahl] monatlichen Raten von Fr. .... [Betrag des Überschusses] zu bezahlen. 3./ Ab [Datum] hat der Kläger monatliche Raten von Fr. .... [Betrag des Überschusses] an seine Anwaltskosten zu leisten. Die kantonale Gerichtskasse wird mit dem Vollzug des Inkassos der Anwaltskostenvorschüsse beauftragt. Der Kläger hat der kantonalen Gerichtskasse während [Anzahl] Monaten jeweils bis spätestens 28. jeden Monats Fr. .... [Betrag des Überschusses] zu bezahlen, erstmals bis spätestens [Datum]. Die Ratenzahlungspflicht ist bei Prozessende in jedem Fall beendet. 4./ Rechtsanwalt X. wird zum unentgeltlichen Rechtsbeistand des Klägers ernannt. 5./ Gerät der Kläger mit einer Ratenzahlung an das Gericht in Verzug, wird auf die Klage nicht eingetreten und definitiver Verzicht auf die teilweise unentgeltliche Rechtspflege (für ungedeckte Gerichtskosten) angenommen. Kommt er mit einer Vorschussrate an seine Anwaltskosten in Verzug, wird mit sofortiger Wirkung definitiver Verzicht auf die teilweise unentgeltliche Rechtspflege (Gutstand für ungedeckte Kosten des unentgeltlichen Rechtsbeistandes) angenommen. Der klägerische Anwalt hat diesfalls per Verzugszeitpunkt abzurechnen. 6./ Der Entscheid ergeht kostenfrei. 7./ [Zustellvermerk] |"}