GBGT, der die Begriffe "Personenbestand" und "anteilsmässig" zueinander in Abhängigkeit bringt. Nur die austretenden Gesellschafter, die damit ihren virtuellen Anteil am jeweiligen StWE-Grundstück aufgeben, bewirken die im Grundbuch nachzuvollziehende Veränderung im Personenbestand des jeweiligen Gesamthandverhältnisses. Die beiden jeweils verbleibenden Gesellschafter zur gesamten Hand perpetuieren ihr bisheriges Eigentum. Somit sind von den jeweiligen Vertragssummen pro Stockwerkeigentumseinheit nur je zwei Drittel (vier ausscheidende Gesellschafter von sechs) abgabepflichtig.