Im Ergebnis sollten je zwei Gesellschafter Miteigentümer je zur Hälfte eines neuen StWE-Grundstückes werden. Das Grundbuchamt stellte aufgrund dieser Aufteilungsgeschäfte gemäss zweitem Vertrag die Gebührenrechnung im Gesamtbetrag von Fr. 4984.- aus, die sich im einzelnen wie folgt zusammensetzt: Eigentumsübertragungen Fr. 3016.- Stockwerkeigentum Fr. 200.- Grundpfandrechte: Eintragung Fr. 27.- Grundpfandrechte: Löschung Fr. 300.- Grundpfandrechte: Änderungen Fr. 600.- Grundpfandrechte: Ausfertigung Fr. 200.- Vormerkungen Fr. 110.- Anmerkungen Fr. 20.- Parzellierung usw. Fr. 150.- Mitteilungen usw., Spesen Fr. 105.- Auslagen: Publikation Fr. 210.- Auslagen: