Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag verkaufte die Erbengemeinschaft S.-Sch. den Beschwerdeführern ein Grundstück zum Preis von Fr. 1550000.- zu Gesamteigentum. In der Folge begründeten die Beschwerdeführer in einer weiteren öffentlichen Urkunde an diesem Grundstück Stockwerkeigentum (drei Einheiten), wandelten die zugunsten der Bank bestehenden Pfandrechte im Gesamtbetrag von Fr. 1508000.- um und teilten sie neu auf, wobei sie ihre ursprüngliche einfache Gesellschaft auflösten. Im Ergebnis sollten je zwei Gesellschafter Miteigentümer je zur Hälfte eines neuen StWE-Grundstückes werden.