In diesem Zusammenhang fällt insbesondere in Betracht, dass sich eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung in einfach gelagerten Fällen (beidseitiger Scheidungswille, unbestrittene Kinderzuteilung, keine komplizierten finanziellen Verhältnisse) auch im Rahmen des Sühneversuchs vor dem zuständigen Richter oder dann an der ersten Instruktionsverhandlung erzielen lässt. Wie der Vorderrichter zutreffend ausführt, bietet sich den Parteien zudem die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsauskunft am Amtsgericht, und es steht - wie bereits erwähnt - ein gerichtliches Formular für die Ehescheidungsklage zur Verfügung.