Mit der Vorinstanz ist deshalb davon auszugehen, dass sich bei einer solchen Sachlage grundsätzlich keine besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten mehr stellen, die eine anwaltliche Vertretung im Scheidungsprozess erfordern. Für die Abfassung der Scheidungsklage steht im Kanton Luzern ein gerichtliches Formular zur Verfügung, das die Klägerin auszufüllen ohne weiteres imstande ist. Sodann bietet auch das nachfolgende Beweisverfahren keinerlei Schwierigkeiten, ist dieses doch im wesentlichen auf die Parteibefragung mit beiden Parteien beschränkt.