sie beantragen gemeinsam die Scheidung ihrer Ehe und verzichten auf die Abklärung des Verschuldens sowie eine ausführliche Begründung des Scheidungsurteils. Sodann regeln sie darin sämtliche Nebenfolgen der Scheidung (Zuteilung der beiden Kinder unter die elterliche Gewalt der Klägerin, Besuchsrecht des Beklagten, Alimentenregelung, Teilung des Pensionskassenguthabens des Beklagten, Feststellung, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind).