Will die Bank die Grundpfandverschreibung zur Sicherstellung weiterer Forderungen verwenden, indem sie z.B. ein Kontokorrentverhältnis fortsetzt, so hat sie einen neuen öffentlich beurkundeten Grundpfandvertrag abzuschliessen, der in den meisten Fällen auch eine Generalpfand- und Wiederbelehnungsklausel enthält. Dies rechtfertigt die Berechnung der Gebühr von der gesamten Pfandsumme. |