Im Sinn der vorstehenden Ausführungen boten die beiden Grundpfandverschreibungen vor Abfassen dieser Urkunde lediglich Sicherheit für die aufgrund der Zession erworbenen Forderungen, welche auf einem Vertragsverhältnis zwischen der Bank X. und dem Rechtsvorgänger des heutigen Grundeigentümers beruhen. Nun sollen diese auch für Forderungen Sicherheit bieten, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Vertragsverhältnis zu tun haben, sondern direkt auf einem Vertragsverhältnis zwischen der Bank Y. und dem heutigen Grundeigentümer beruhen können.