Es kann sich dabei um Darlehen, einen Kontokorrentkredit, einen Baukredit, die Konsolidierung eines Baukredites oder um irgendeinen anderen Rechtsgrund handeln. Diese Kredite können ganz oder teilweise abbezahlt und ganz oder teilweise wiederum in Anspruch genommen werden." Im Sinn der vorstehenden Ausführungen boten die beiden Grundpfandverschreibungen vor Abfassen dieser Urkunde lediglich Sicherheit für die aufgrund der Zession erworbenen Forderungen, welche auf einem Vertragsverhältnis zwischen der Bank X. und dem Rechtsvorgänger des heutigen Grundeigentümers beruhen.