Sodann wurde in der öffentlichen Urkunde betreffend Neuordnung von Grundpfandrechten vereinbart, "dass die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandverschreibungen von total Fr. 5 300 000.- nunmehr der Bank Y. (...), im vollen, im Grundbuch vorgemerkten Betrag von Fr. 5 300 000.- (...) Sicherheit bieten sollen für alle Ansprüche, welche ihr gegenüber dem Pfandbesteller gegenwärtig zustehen oder in einem späteren Zeitpunkt zustehen werden. Es kann sich dabei um Darlehen, einen Kontokorrentkredit, einen Baukredit, die Konsolidierung eines Baukredites oder um irgendeinen anderen Rechtsgrund handeln.