Durch die Zession wird auch diese letzte Spezialisierung zerstört, so dass daher nur eine Sicherheit für den abgelösten Betrag besteht. Will die Bank die Grundpfandverschreibung zur Sicherstellung weiterer Forderungen verwenden, indem sie z.B. das Kontokorrentverhältnis fortsetzt, so hat sie einen neuen Grundpfandvertrag abzuschliessen, durch den eine Generalpfandklausel zugunsten der neuen Gläubigerbank festgesetzt wird. Dieser Vertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung und ist beim Grundbuchamt als Belegsergänzung anzumelden. Eine Löschung und Neueintragung der Grundpfandverschreibung im Grundbuch findet aber nicht statt.