Zürich 1989, S. 69). c) Wenn sich eine Bank grundpfandversicherte Forderungen von einer anderen Bank abtreten lässt, weist die Grundpfandverschreibung vielfach schon eine Grundpfandklausel auf. Die Spezialisierung dieser Forderungen besteht meist nur darin, dass sie in der Person der zedierenden Bank zu entstehen haben. Durch die Zession wird auch diese letzte Spezialisierung zerstört, so dass daher nur eine Sicherheit für den abgelösten Betrag besteht.