Sie dokumentierte durch die Aufteilung des gesamten Rechtsgeschäfts in zwei Verträge mit unterschiedlicher Form, dass sie selber von einer eigentlichen Übertragung von Grundeigentum ausging. Wenn sie nun bei der Abgabenberechnung eine andere Meinung vertritt, verhält sie sich widersprüchlich. Auch wenn es sich vorliegend nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten um eine Umstrukturierung innerhalb des Konzerns handelt, wurde nach rechtlicher Betrachtungsweise doch eine neue Gesellschaft gegründet, die als neue Eigentümerin der zwölf Grundstücke auftritt. Die Tochtergesellschaft ist eine rechtlich unabhängige und eigenständige Rechtspersönlichkeit.