Das Grundbuchamt stellte für die Eigentumsübertragung infolge Sacheinlage eine Gebührenrechnung im Betrag von Fr. 257 902.- aus, wovon Fr. 222.- als Auslagen spezifiziert wurden. Die Abgabe für die grundbuchliche Eigentumsübertragung wurde auf Fr. 257 680.- festgesetzt, was genau 2 Promille der addierten Katasterwerte der zwölf Grundstücke (Fr.128 840 300.-) gemäss dem Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag entspricht. Dieser Betrag wurde mittlerweile von der Beschwerdeführerin auf einem Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt, so dass sie als neue Eigentümerin der zwölf Grundstücke ins Grundbuch eingetragen werden konnte.