Zwölf Grundstücke wurden gleichentags in einem separaten, öffentlich beurkundeten Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag von der X. SA auf die Beschwerdeführerin übertragen. Dieser Vertrag wurde dem Grundbuchamt zur Eintragung der neuen Grundeigentümerin in das Grundbuch angemeldet. Das Grundbuchamt stellte für die Eigentumsübertragung infolge Sacheinlage eine Gebührenrechnung im Betrag von Fr. 257 902.- aus, wovon Fr. 222.- als Auslagen spezifiziert wurden.