ZPO vorgesehenen Verfahrensvorschriften finden sinngemäss auf die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege im Konkursverfahren Anwendung. Will der Schuldner die unentgeltliche Rechtspflege beantragen, hat er mithin dem Amtsgerichtspräsidenten die üblichen Formulare einzureichen, und es ist hernach eine UR-Verhandlung durchzuführen, bei der der Gesuchsteller unter Wahrheitspflicht zu seinen Einkommens und Vermögensverhältnissen befragt wird. Somit ergibt sich in der Regel folgender Ablauf: - Abgabe der Insolvenzerklärung/Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege - UR-Verfahren vor AGP mit Entscheid - Genehmigungs- resp.