Die Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes ist auch im Nachlassvertragsverfahren nicht nötig, da das diesbezügliche Verfahren einfach ausgestaltet und auch dem rechtsunkundigen Bürger zugänglich ist. Auch hat der Rechtssuchende die Möglichkeit, sich beim Gericht entsprechend zu erkundigen, und es wird nach Bewilligung der Stundung ein Sachwalter eingesetzt, der dem Schuldner mit Rat und Tat zur Seite steht. Wird die Bevorschussungs-UR gewährt, so wird der Gesuchsteller von der Pflicht zur Leistung von Kostenvorschüssen befreit, und der Staat leistet ihm Gutstand für die Sachwalterkosten.